Ambulante Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII

Alle Hilfen werden individuell auf die Bedürfnisse und Ressourcen der Familien abgestimmt. Die Fachkräfte arbeiten systemisch, lösungsorientiert und mit klarer Zielorientierung im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, die aufgrund komplexer Belastungssituationen Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags und ihrer Erziehungsaufgaben benötigen.

Die Hilfe erfolgt aufsuchend im direkten Lebensumfeld der Familie und ist mittelfristig angelegt.

Ziel ist die Stabilisierung des Familiensystems sowie die Sicherstellung des Kindeswohls.

Zielgruppe:

  • Familien mit multiplen Problemlagen
  • Familien mit eingeschränkter Erziehungskompetenz
  • Familien mit Kommunikations- und Strukturproblemen
  • Familien mit psychischen Belastungen oder Suchtthematiken
  • Familien in Situationen von Kindeswohlgefährdung oder an der Schwelle zur Fremdplatzierung

Ziele:

  • Sicherstellung des Verbleibs des Kindes in der Familie
  • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
  • Stabilisierung der familiären Strukturen
  • Verbesserung von Kommunikation und Konfliktverhalten
  • Aufbau und Nutzung sozialer Netzwerke

Arbeitsweise:

  • Regelmäßige Hausbesuche
  • Intensive Beratungsgespräche
  • Unterstützung im Alltag (Struktur, Haushalt, Finanzen)
  • Begleitung bei Behörden und Institutionen
  • Förderung sozialer Kompetenzen

Die Hilfe erfolgt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein individuelles Unterstützungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die bei der Bewältigung ihrer Entwicklung und ihres Alltags Unterstützung benötigen.

Der Fokus liegt auf der Stabilisierung der persönlichen Entwicklung sowie der Förderung von Selbstständigkeit.

Zielgruppe:

  • Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsproblemen
  • Jugendliche mit schulischen oder sozialen Schwierigkeiten
  • Junge Volljährige im Übergang zur Selbstständigkeit

Ziele:

  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Aufbau sozialer Kompetenzen
  • Stabilisierung schulischer und beruflicher Perspektiven
  • Unterstützung bei der Verselbstständigung
  • Bearbeitung von Konflikten im familiären Umfeld

Arbeitsweise:

  • Regelmäßige Einzelkontakte im Lebensumfeld
  • Einbindung des Familiensystems
  • Unterstützung bei Schule, Ausbildung und Alltag
  • Förderung von Eigenverantwortung

Die Ausgestaltung erfolgt individuell im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII.

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige mit besonders komplexen Problemlagen, die durch andere Hilfen nicht ausreichend erreicht werden können.

Die Hilfe erfolgt flexibel, aufsuchend und eng an den individuellen Lebensbedingungen orientiert.

Zielgruppe:

  • Jugendliche mit stark belasteten Lebensverhältnissen
  • Jugendliche mit Delinquenz oder hohem Risiko
  • Junge Menschen mit instabilen sozialen Bezügen
  • Fälle, die durch andere Hilfen nicht ausreichend erreicht wurden

Ziele:

  • Stabilisierung der Lebenssituation
  • Entwicklung sozialer Kompetenzen
  • Aufbau tragfähiger Beziehungen
  • Integration in Schule, Ausbildung oder Arbeit
  • Förderung von Eigenverantwortung

Arbeitsweise:

  • Aufsuchende Betreuung (auch in schwierigen Kontexten)
  • Intensive Beziehungsarbeit
  • Krisenintervention
  • Unterstützung im Alltag und bei Lebensorganisation
  • Zugang zu sozialen Netzwerken herstellen

Die Hilfe erfolgt engmaschig und wird im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII gesteuert und angepasst.

Das betreute Jugendwohnen ist ein ambulantes Angebot für Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige, die auf dem Weg in ein eigenständiges Leben Unterstützung benötigen.

Die jungen Menschen leben in eigenem Wohnraum und werden sozialpädagogisch begleitet.

Zielgruppe:

  • Jugendliche ab 16 Jahren
  • Junge Volljährige mit Unterstützungsbedarf
  • Junge Menschen mit Verselbstständigungsbedarf
  • Übergänge aus stationären Maßnahmen

Ziele:

  • Selbstständiges Wohnen und Leben
  • Stabilisierung der Persönlichkeit
  • Aufbau von Alltagskompetenzen
  • Integration in Schule, Ausbildung oder Arbeit
  • Entwicklung sozialer Kompetenzen

Arbeitsweise:

  • Regelmäßige Beratungsgespräche
  • Unterstützung bei Haushaltsführung und Finanzen
  • Begleitung bei Behördenangelegenheiten
  • Förderung sozialer Netzwerke
  • Strukturierung des Alltags

Die Betreuung erfolgt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII.

Das Clearing ist eine zeitlich befristete, intensive sozialpädagogische Maßnahme zur Klärung von Bedarfslagen, Perspektiven und weiteren Hilfeverläufen.

Es richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, bei denen akute Krisensituationen, unklare Problemlagen oder Entscheidungsbedarfe im Hilfeprozess bestehen.

Ziel ist es, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums eine fundierte fachliche Einschätzung zu erarbeiten und eine tragfähige Perspektive für den weiteren Hilfeverlauf zu entwickeln.

Zielgruppe:

  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in akuten Krisensituationen
  • Unklare oder komplexe Problemlagen
  • Drohende oder bereits eingetretene Eskalationen
  • Übergangssituationen (z. B. vor oder nach Maßnahmen)
  • Fälle mit erhöhtem Klärungs- und Entscheidungsbedarf

Ziele:

  • Klärung der aktuellen Lebenssituation
  • Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs
  • Stabilisierung akuter Krisen
  • Entwicklung realistischer Perspektiven
  • Vorbereitung geeigneter Anschlussmaßnahmen

Arbeitsweise:

  • Intensive und engmaschige Betreuung
  • Aufsuchende Arbeit im Lebensumfeld
  • Gespräche mit Klient:innen und Bezugssystem
  • Einbeziehung relevanter Institutionen
  • Strukturierte Beobachtung und fachliche Einschätzung

Die Ergebnisse werden transparent aufbereitet und bilden eine Grundlage für die weitere Hilfeplanung.

Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII und wird im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt durchgeführt.

Der Soziale Trainingskurs ist ein spezialisiertes Angebot für Jugendliche mit delinquentem Verhalten oder erhöhtem Risiko für strafrechtlich relevantes Handeln.

Das Angebot kann sowohl im Rahmen der Hilfen zur Erziehung als auch als richterliche Weisung durchgeführt werden.

Zielgruppe:

  • Jugendliche mit aggressivem oder grenzverletzendem Verhalten
  • Jugendliche mit Straffälligkeit
  • Jugendliche mit massiven sozialen Konflikten
  • Jugendliche mit instabilen Lebensverhältnissen

Ziele:

  • Entwicklung eines gewaltfreien Selbstbildes
  • Übernahme von Verantwortung für eigenes Handeln
  • Förderung von Empathie und Perspektivwechsel
  • Verbesserung der Konfliktfähigkeit
  • Reintegration in Schule und Gesellschaft

Pädagogischer Ansatz:

Die Arbeit basiert auf einer konfrontativ-akzeptierenden Haltung. Das bedeutet:

  • Klare Benennung von Fehlverhalten
  • Gleichzeitige Beziehungsarbeit
  • Förderung von Verantwortung
  • Arbeit mit klaren Grenzen und Strukturen

Arbeitsweise:

  • Strukturierte Gruppenarbeit
  • Ergänzende Einzelarbeit
  • Praktische Übungen und Reflexionsformate
  • Lebensweltnahe Methoden

Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit Jugendamt und Justiz.

Fachliche Grundlage

Unsere Methodik

Unsere Arbeit basiert auf einer integrativen Kombination fachlicher Ansätze.

Systemischer Ansatz

Betrachtung des gesamten Familien- und Bezugssystems für nachhaltige Veränderungen.

Lebensweltorientierung

Arbeit direkt in den Lebensrealitäten der Kinder, Jugendlichen und Familien.

Empowerment

Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Klienten.

Ressourcenorientierung

Fokus auf vorhandene Stärken und Fähigkeiten als Grundlage der Hilfeprozesse.

Konfrontativ-akzeptierende Pädagogik

Verbindung von klarer Grenzsetzung mit wertschätzender Grundhaltung.

Zentrale Elemente

Verbindung von Beziehung und Struktur
Klare Zielorientierung
Kontinuierliche Überprüfung der Zielerreichung
Enge Zusammenarbeit mit dem Hilfesystem
Bild: Teamarbeit oder Beratung
Standards

Qualität & Schutz

Unsere Arbeit folgt verbindlichen Qualitätsstandards.

Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII)

Zieldefinition, regelmäßige Überprüfung, Anpassung der Maßnahmen

Kinderschutz (§ 8a SGB VIII)

Standardisierte Verfahren, Zusammenarbeit mit Fachstellen

Dokumentation

Transparente Verlaufsberichte, nachvollziehbare Zielentwicklung

Fachliche Reflexion

Supervision, Fallbesprechungen, Fortbildung

Beschwerdemanagement

Interne und externe Wege, transparente Bearbeitung

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